Behandlung, Zwischenlagerung und Entsorgung von Abfällen
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Bedarfsgerechte Lagerung kontaminierter Böden
Zwischenlager dienen der vorübergehenden Lagerung und/oder der biologischen Behandlung von Bodenmaterialien, insbesondere im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen. Man unterscheidet dabei zwei Hauptformen der Nutzung: Zum einen die reine Zwischenlagerung von Abfällen, bei der kontaminierte Böden bis zu ihrer endgültigen Entsorgung oder Behandlung auf speziell dafür vorgesehenen Flächen gelagert werden. Diese Lagerung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und ist genehmigungspflichtig – dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Abdichtung, Überdachung sowie der Einsatz von Kontroll- und Überwachungssystemen. Zum anderen umfasst das Konzept die biologische Behandlung, bei der organische Schadstoffe wie Mineralöle oder BTEX-Verbindungen mithilfe von Mikroorganismen abgebaut werden. Zum Einsatz kommen dabei Verfahren wie Biopiles, Kompostierung oder die In-situ-Biobehandlung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung sind geeignete Umweltbedingungen, insbesondere ausreichende Sauerstoffzufuhr, optimale Feuchtigkeit und Temperatur. Zwischenlager mit biologischer Behandlung eignen sich vor allem für organisch kontaminierte Böden und finden häufig Anwendung bei großvolumigen oder langfristig angelegten Sanierungsprojekten.
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