Zwischenlagerung und Entsorgung von Abfällen
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Bedarfsgerechte Lagerung kontaminierter Böden
Zwischenlager dienen der vorübergehenden Lagerung von Abfällen, insbesondere im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen und aus logistischen Erfordernissen. Die Zwischenlagerung von kontaminierten Abfällen und insbesondere Böden bis zu ihrer endgültigen Behandlung oder Entsorgung erfolgt auf speziell dafür vorgesehenen Flächen. Diese Lagerung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und ist genehmigungspflichtig – dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Abdichtung, Überdachung sowie der Einsatz von Kontroll- und Überwachungssystemen. Zwischenlager mit anschließender Behandlung finden häufig Anwendung bei großvolumigen oder langfristig angelegten Sanierungsprojekten.
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Weitere Leistungsbereiche der EGGERS-Gruppe
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